Der E-Postbrief
Ja ich habe es getan. Ich habe mich für den E-Postbrief registriert. Fragt mich nicht wieso, aber ich dachte wohl das ich mir damit den Weg zur Post sparen kann und ich den Schriftverkehr mit Versicherungen, Behörden usw. mit dem PC erledigen kann.
Bereits bei der Registrierung kamen mir Zweifel ob ich das wirklich machen sollte. Ich behaupte mich im Internet recht gut auszukennen und habe mich in der Vergangenheit schon für diverse Dienste registriert. Keiner von denen kann es aber mit der Post aufnehmen.
Bereits bei der Registrierung kamen mir Zweifel ob ich das wirklich machen sollte. Ich behaupte mich im Internet recht gut auszukennen und habe mich in der Vergangenheit schon für diverse Dienste registriert. Keiner von denen kann es aber mit der Post aufnehmen.
Mal davon abgesehen dass die gesamt Webseite schnarch langsam ist, wird
der Registrierungs-Vorgang zu einem echtem Geduldspiel. Ich weiß nicht
mehr alle Schritte auswendig, aber es war die Hölle. Erst ein Formular
ausfüllen. Dann eine Mail Adresse auswählen. Danach bekommt man eine TAN per SMS und die gibt man irgendwo ein. Danach folgt ein
Post-Ident Verfahren. Einige Tage später erhält man die Zugangsdaten und
kann sich einloggen. Möchte man etwas an seinem Profil ändern, geht das
in den meisten Fällen erst nach dem man eine per SMS zugesandte TAN
eintippt. Ich muss dringend mal ausprobieren ob ich meine Handnummer
ohne diese TAN ändern kann. Wenn nicht, habe ich wohl ein Problem wenn
ich meine Handynummer ändere.
Aber eigentlich wollte ich ja von meinem ersten E-Postbrief schreiben.
Den habe ich an eine Versicherung geschickt um diese zu kündigen. Wer glaubt das es einfach ist einen E-Postbrief zu versenden, sollte es mal versuchen. Aber ich habe es dennoch geschafft. Wie gesagt ich bin ja ein erfahrener Webuser. ;-)
Nach ein paar Tagen bekam ich dann eine Antwort von der Versicherung. In knappen Sätzen teilte man mir mit das die Kündigung nicht gültig sei, da die Unterschrift fehle.
Eine Unterschrift bei einem E-Postbrief? Warum, habe ich mich denn per Post-Ident registriert? Doch wohl um sicher zu stellen, dass ich auch wirklich die Person bin die über diesen Account Briefe versendet. Wenn ich erst unterschreiben muss, heißt das für mich ich muss drucken. Und dann kann ich den Brief auch gleich selber zur Post tragen. Von Erleichterung also keine Spur.
Für mich ist der E-Postbrief auf jeden Fall erst einmal gestorben. Frische Luft auf dem Weg zum Briefkasten hat ja auch was schönes.
Update:
Ich kann im übrigen meine Handynummer nicht ohne TAN Bestätigung ändern.
Was mache ich also wenn ich mein Handy verliere oder ich meinen Vertrag wechsle?
Aber eigentlich wollte ich ja von meinem ersten E-Postbrief schreiben.
Den habe ich an eine Versicherung geschickt um diese zu kündigen. Wer glaubt das es einfach ist einen E-Postbrief zu versenden, sollte es mal versuchen. Aber ich habe es dennoch geschafft. Wie gesagt ich bin ja ein erfahrener Webuser. ;-)
Nach ein paar Tagen bekam ich dann eine Antwort von der Versicherung. In knappen Sätzen teilte man mir mit das die Kündigung nicht gültig sei, da die Unterschrift fehle.
Eine Unterschrift bei einem E-Postbrief? Warum, habe ich mich denn per Post-Ident registriert? Doch wohl um sicher zu stellen, dass ich auch wirklich die Person bin die über diesen Account Briefe versendet. Wenn ich erst unterschreiben muss, heißt das für mich ich muss drucken. Und dann kann ich den Brief auch gleich selber zur Post tragen. Von Erleichterung also keine Spur.
Für mich ist der E-Postbrief auf jeden Fall erst einmal gestorben. Frische Luft auf dem Weg zum Briefkasten hat ja auch was schönes.
Update:
Ich kann im übrigen meine Handynummer nicht ohne TAN Bestätigung ändern.
Was mache ich also wenn ich mein Handy verliere oder ich meinen Vertrag wechsle?

Bätschman 12:16 Uhr MEZ
Übrigens muss man sich auch per Post-ID Verfahren ummelden, wenn man z.B. umzieht.
Ein Punkt noch zur Unterschrift. Sorry, aber das zeigt, dass du dich in den letzten Monate nicht gut informiert hast. Auf unzähligen Seiten im WWW wurde bereits angesprochen, dass der E-Postbrief (und auch De-Mail) im Moment noch keine Unterschrift ersetzen. Das wird wenn überhaupt erst mit dem neuen Gesetz kommen. Wenn aber z.B. explizit im Vertrag von einer schriftlichen Kündigung die Rede ist, dass muss man eben mit einem unterschriebenen Papierbrief kündigen. Dieser Umstand ist aber seit Monaten bekannt.
Das ganze Thema "rechtsverbindliche digitale Kommunikation" ist ja erst im kommen. Oder glaubst du die Post bringt ein Produkt auf den Markt und plötzlich ändern sich über Nacht alle Rechtslagen. Das dauert noch gut ein paar Jahre. Die Zeit wird es zeigen. Also immer ruhig mit den jungen Pferden.
mfg Bätschman
Günter 12:22 Uhr MEZ
Vielleicht haben die bis dahin ja auch mal ihre Webseite im Griff und man kann wirklich damit arbeiten.
Nervtoeterin 16:54 Uhr MEZ
Serviceteam E-POSTBRIEF 17:54 Uhr MEZ
vielen Dank für den Einblick in Ihre Erfahrungen mit dem E-POSTBRIEF. Wir gehen hier gerne auf einige Hinweise und Fragen von Ihnen ein.
Der Registrierungsprozess ist aus folgenden Gründen mehrstufig aufgebaut: Nur so können wir Ihnen garantieren, dass Sie verlässlich, vertraulich und verbindlich mit dem E-POSTBRIEF kommunizieren können.
Bei der Registrierung erfassen wir neben den persönlichen Daten auch Ihre Mobilfunknummer (daher die HandyTAN) und Sie wählen Ihr persönliches Passwort aus. Im Anschluss führen Sie zur Bestätigung Ihrer Person (Ihre Namen, Geburtstag und Geburtsort) das PostIdent-Verfahren mit einem gültigen Ausweisdokument durch. Ist der Abgleich zwischen diesen Daten auf Ihrem Ausweis und den Angaben aus der Registrierung positiv, werden Sie für das E-POSTBRIEF Portal freigeschaltet und erhalten dazu einen Hinweis per SMS.
Anschließend erreichen Sie von uns zwei Briefe: Einmal Ihr Entsperrpasswort sowie die sogenannte AdressTAN.
Die AdressTAN dient zur Bestätigung Ihrer Adresse. Damit stellen wir sicher, dass Sie auch für bestimmte Dienste des E-POSTBRIEFS (z.B. den klassischen Brief) erreichbar sind. Sie erhalten zukünftig bei jeder Adressänderung durch unseren Kundenservice automatisch eine AdressTAN zugeschickt.
Ihr Entsperrpasswort benötigen Sie dann, wenn Sie Ihr persönliches Passwort vergessen haben sollten. Auch bei der Änderung Ihrer Mobilfunknummer – ohne dass Sie noch Zugriff auf die alte Mobilfunknummer haben, also bei Vertragsänderung oder bei Verlust des Handys – können Sie das Entsperrpasswort verwenden.
Ein erneutes PostIdent-Verfahren ist – entgegen der Bemerkung von Bätschman – weder bei einem Umzug noch bei der Änderung Ihrer Mobilfunknummer von Nöten.
Immer beim Versenden eines E-POSTBRIEFS und bei Änderungen in Ihren Portaleinstellungen benötigen Sie den sogenannten „hohen Identnachweis“. Diesen Nachweis erreichen Sie ebenfalls durch Eingabe einer HandyTAN. Sie erweitert die Sicherheit durch Ihren Login (Identifizierung) um die Authentifizierung mit Ihrer Mobilfunknummer. Durch die Trennung von Wissen (persönliches Passwort) und Besitz (persönliches Handy) wird außerdem die Verbindlichkeit Ihrer Aktion erhöht.
Nun zu Ihrem letzten Punkt „Unterschrift“. Der E-POSTBRIEF kann bereits heute nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Rechtsgeschäfte verwendet werden. Dies betrifft den weitaus größten Teil privatrechtlicher Angelegenheiten, beispielsweise die meisten Vollmachten, Angebote, Kaufverträge sowie die Ausstellung und Übermittlung von Versicherungsscheinen. Wenige Ausnahmen von dieser Verbindlichkeit gibt es dort, wo das Gesetz ausdrücklich die Schriftform, also die eigenhändige Unterschrift auf einer Urkunde, vorsieht. Dies gilt etwa bei Kündigung von Mietverträgen oder Arbeitszeugnissen. Wie Bätschman richtig schreibt, beschreiten wir im Moment die ersten Meter des Wegs zur rechtsverbindlichen digitalen Kommunikation. Daher bitten wir Sie an dieser Stelle noch um etwas Geduld und eine Rücksprache mit Ihren Kommunikationspartnern. Mit welchen Unternehmen Sie auf jeden Fall schon rechtsverbindlich per E-POSTBRIEF kommunizieren können, entnehmen Sie bitte folgendem Link: http://www.epost.de/privatkunden/uebersicht/referenzen.html
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schwertner vom Serviceteam E-POSTBRIEF
Nervtoeterin 19:01 Uhr MEZ
Bätschman 09:03 Uhr MEZ
Die Post hat bei (fast) allen Blogs, welche die letzten 6 Monate einen Artikel über den E-Postbrief verfasst haben vorbei geschaut. Auch auf Twitter wird auf Fragen geantwortet. Neu Kommunikationsstrategie. Das muss man ihnen zu Gute halten. Die neuen Medien werden deutlich besser eingesetzt als bei anderen Firmen.
Günter 07:40 Uhr MEZ
viel will ich eigentlich gar nicht mehr sagen. Aber ich finde es positiv das die Post sich nicht taub stellt und verfolgt was in den Medien so erzählt wird.
Ich werde auf jeden Fall erst noch mal warten um zu sehen wie sich das entwickelt. Wie bereits gesagt, in der jetzigen Form bietet der Dienst für mich keinen Vorteil. Zumal die Bedienung der Seite einem wirklich viel Geduld abverlangt. Hier sollte man als aller erstes etwas tun.
WundernMussManSichImmerWieder 20:54 Uhr MEZ
>Was mache ich also wenn ich mein Handy verliere oder ich meinen Vertrag
>wechsle?
Was ist denn das für eine Frage? Was macht denn ein normaler Mensch in einem der beiden Fälle: sich an seinen Provider wenden.
Günter 10:43 Uhr MEZ
Ich meinte damit das ich meine bei der E-Post hinterlegte Handynummer nicht ohne TAN (die an die hinterlegte Handynummer geschickt wird) ändern kann. Da hat mein Provider relativ wenig bis, ich würde mal sagen, gar nichts mit zu tun.
Tati 00:33 Uhr MESZ
Die Handynummer kann man mit Hilfe des Entsperrpasswortes ändern, das einem per Post nach der Registrierung - also gleich zu Anfang des Vertrages - zugeschickt wird. Natürlich ist auch der dp klar, dass es Quatsch ist, das alte Handy unbedingt verfügbar haben zu müssen (s. Diebstahl oder auslaufende Verträge).
Eine Nummernänderung geht also auch, ohne dass das alte mit der alten Nummer vorliegt. Eben mit dem Entsperrpasswort.